1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Besucher, Reiter, Pferdebesitzer und Teilnehmer an Veranstaltungen im Reitsportzentrum Meerbusch. Mit der Nutzung unserer Einrichtungen und Dienstleistungen erkennen Sie diese Bedingungen.
2. Pensionspferde
Die Unterbringung von Pensionspferden erfolgt gemäß den vereinbarten Verträgen. Der Pferdebesitzer ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen über das Pferd bereitzustellen.
Das Reitsportzentrum haftet nicht für Verletzungen oder Krankheiten der Pensionspferde.
Pferdebesitzer sind verpflichtet, ihre Pferde regelmäßig in den vom Reitsportzentrum vorgegebenen Intervallen zu entwurmen sowie die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Am Tag der Entwurmung sowie den drei darauffolgenden Tagen ist nicht nur die Anlage sondern auch das Ausreitgelände penibel ab zu äppeln.
3. Reitunterricht
Der Reitunterricht wird von den Trainern des Reitsportzentrums durchgeführt. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Anweisungen der Trainer zu befolgen.
Die Teilnahme am Reitunterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Der Reitstall haftet nicht für Verletzungen, die während des Unterrichts entstehen.
Eine rechtzeitige Stornierung von Unterrichtseinheiten ist erforderlich. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage kann die Einheit in Rechnung gestellt werden.
Die Stammplätze sind rein zugewiese Reitstundenzeiten, der Trainer entscheidet individuell über die Pferdeverteilung. Die Stornierung einzelner Stunden verhält sich wie bei normalen Unterrichtseinheiten und hat Rechtzeitig zu erfolgen. Das Kündigen des Stammplatzes muss bis zum 3. Werktag vor Ende des Monats erfolgen und hat eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Die Organisation der Reitstunden erfolgt über unser Onlinebuchungssystem. Der Unterricht kann durch individuelle Buchung von Terminen über das System und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch das Reitsportzentrum.
Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Trainern.
Fremdtrainer sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Reitsportzentrums möglich, diese Genehmigung ist jederzeit widerrufbar. Diese müssen eine geeignete aktuelle Haftpflicht-Versicherung für das Erteilen von Reitunterricht und anderweitigem Training der Pferde nachweisen.
4. Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen im Reitsportzentrum sind die Teilnehmer verpflichtet, die Anweisungen des Veranstalters und der Mitarbeiter zu befolgen.
Das Reitsportzentrum behält sich das Recht vor, Veranstaltungen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren zurückerstattet.
Für Schäden oder Verletzungen, die während der Veranstaltungen entstehen, übernimmt das Reitsportzentrum keine Haftung.
5. Reiten im Gelände
Beim Ausreiten sind nur dafür zulässige Wege zu nutzen, das Reiten querbeet oder über private Grundstücke ist nicht erlaubt. Auf Straßen sind die Hinterlassenschaften der Tiere an den Rand zu schieben.
Sei freundlich zu allen die dir draußen begegnen, verschaffe dem Reitsport Sympathien, keine Gegner. Wir wollen alle ein friedliches Miteinander.
6. Sicherheit und Verhalten
Alle Besucher und Kunden des Reitsportzentrums sind verpflichtet, sich rücksichtsvoll und respektvoll gegenüber anderen Pferden, Reitern und Mitarbeitern zu verhalten. Alle genutzten Bereiche sind ordentlich zu hinterlassen. Genutzte Materialien müssen wieder an die dafür vorgesehenen Plätze zurück geräumt werden. Das Abäppeln auf der gesamten Anlage ist Pflicht. Müll ist fachgerecht zu entsorgen.
Das Tragen von geeigneter Reitbekleidung und Schutzhelmen ist während des Reitens Pflicht.
Das Füttern von Pferden ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Stallpersonals gestattet. Das Füttern der Pferde im Offenstall sowie in der Herde ist grundsätzlich verboten. Das Betreten der Paddockflächen und Boxen ist nur im Rahmen der gebuchten Leistungen erlaubt und ist ohne Genehmigung zu unterlassen. Die Tore von den Paddocks sowie die Boxentüren sind stets geschlossen zu halten. Der Stromzaun darf nur in Notfällen ausgeschalten werden.
Das Rauchen ist auf der gesamten Anlage nur an den ausgeschriebenen Stellen erlaubt, offenes Feuer ist grundsätzlich verboten.
Minderjährige unterliegen während der gesamten Zeit auf der Anlage der Aufsichtspflicht ihrer Eltern oder ihrer gesetzlichen Vertreter. Wir weisen darauf hin, dass wir keinerlei Haftung übernehmen. Eltern müssen dafür Sorge tragen, dass Minderjährige sich auf dem Hof an Regeln halten und sich verantwortungsbewusst verhalten. Sie können im Rahmen dessen selbst entscheiden, ob das Kind alle verantwortungsbewusst mit den Tieren umgehen kann oder Sie als Aufsicht dabei bleiben müssen.
Das Reitsportzentrum hat das Recht Personen, die trotz Verwarnung gegen das Tierschutzgesetz verstoßen oder sich dem Pferd gegenüber unfair und gewalttätig verhalten, von der Benutzung der Anlage auszuschließen.
Hunde sind stets an der Leine zu führen, eventuelle Hinterlassenschaften müssen fachgerecht im Restmüll entsorgt werden.
7. Haftung
Alle Vorgänge auf der Reitanlage geschehen auf eigene Gefahr, das Reitsportzentrum haftet nicht für Unfälle, Verlust oder Schäden jeglicher Art.
8. Datenschutz
Persönliche Daten, die im Rahmen der Nutzung unserer Dienstleistungen erhoben werden, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Schlussbestimmungen
Änderungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.